Beim Abwasser beträgt die bundesgerichtliche Limite des zulässigen Überschusses Fr. 3'266'000.00 (…). Bei einer rechnerischen Reduktion der Anschlussgebühren (Einnahmen in der Investitionsrechnung) um 50 % liegt der Überschuss bei Fr. 3'697'000.00 (ohne Zinseinrechnung). (…) Selbstredend liesse sich die Prozentzahl zur Erreichung der zulässigen Reservelimite genau berechnen. Es würde sich indessen dabei um eine Scheingenauigkeit handeln, welche die Tatsache, dass ein Finanzplan auf Annahmen beruht und stets an die aktuellen Entwicklungen anzupassen ist, schlicht überginge.