An den übrigen Liegenschaften (Nrn. 1792-1794, 1797 und 1799-1801) war sie nicht mehr beteiligt. 8.4. Wie aus den Akten der AGV ersichtlich ist, wurden nicht die einzelnen Wohnungen geschätzt, sondern die Vierfamilienhäuser als jeweils gesamte Gebäude. Im Anhang der Policen sind dann die Mehrwerte der jeweiligen Wohnungen aufgeführt. In der Folge wurden die Schätzungen der Liegenschaften Nrn. 1792-1794 und 1797- 1801 sowie der Einstellhalle Nr. 1802 der S. Immobilien Treuhand 2015 Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen 377