Gemäss Angaben der Beschwerdeführerin beruhen die von der Beschwerdegegnerin angegebenen Gebäudeversicherungswerte auf falschen Annahmen. Das Gesamtschätzungsergebnis sei nach Kenntnis der Beschwerdeführerin nie mit der Bauabrechnung abgeglichen worden, obwohl dies gemäss § 9 Abs. 1 des Schätzungsreglements so vorgesehen sei. Gestützt auf die Bauabrechnung würden sich Kosten inklusive nachträglicher Käuferwünsche sowie Mehrwertsteuer von Fr. 17'525'559.55 ergeben. Davon seien die Positionen Erdarbeiten, Kanalisationsgebühren, Elektrizitätsanschlussgebühren, Wasseranschlussgebühren und Medien von total Fr. 1'515'910.45 abzuziehen.