6.2. Gemäss Art. 36 WR (Wasserreglement, beschlossen von der Gemeindeversammlung am 18. Juni 1986, genehmigt vom damaligen Baudepartement am 1. Juli 1986) verlangt die Gemeinde bei der Erteilung der Baubewilligung eine Akontozahlung von 80 %, basierend auf den mutmasslichen Baukosten, und die Zahlung hat vor 2015 Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen 373