Am 25. August 2009 erteilte der Gemeinderat Y. der Generalunternehmerin X. die Baubewilligung für 12 Mehrfamilienhäuser und eine Einstellhalle auf der Parzelle Nr. aaa im Eigentum der Z. Darin verfügte er provisorische Anschlussgebühren Wasser und Abwasser. Von der Parzelle Nr. aaa wurden am 30. November 2009 die Parzellen Nrn. b-f abparzelliert. Die Restparzelle Nr. aaa wurde an die X. verkauft. Die Parzellen Nrn. b-e wurden später an Dritte verkauft und mit je einem, zusammen vier, Mehrfamilienhäusern überbaut. Auf der Parzelle Nr. f wurde eine Einstellhalle mit 87 Miteigentumseinheiten erstellt, 55 davon übernahm die X.