Den Ausführungen der Parteien zum Verfahrensablauf, insbesondere zum umstrittenen Meldeblatt (Beschwerdebeilage 3, Vernehmlassungsbeilage 11), braucht unter diesen Umständen nicht weiter nachgegangen zu werden. Am Versicherungswert von Fr. 445'000.00 ist festzuhalten. - 18 - 7. 7.1. Abschliessend ist zu prüfen, ob die Anschlussgebühr reglementskonform berechnet wurde. Der Beschwerdeführer hat sich dazu nicht geäussert.