6.5. Der Beschwerdeführer hat der AGV am 24. Januar 2005 das Ende des Um- /Neubaus mitgeteilt (AGV-Akten 4). Beide Parteien haben sich nach eigenen Angaben in den folgenden Jahren darum bemüht, die Versicherung zur Durchführung einer Schätzung bzw. zur Bekanntgabe der Schätzwerte zu bewegen. Der Beschwerdeführer hat sich telefonisch an die AGV gewandt und ihr ein Formular geschickt, das nicht mehr auffindbar ist (Protokoll S. 9 f.). Die Gemeinde hat ihre Bemühungen mit diversen Schreiben belegt (vgl. Vernehmlassungsbeilagen 4-10).