Per 1. Januar 2008 trat das aktuelle Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebVG; SAR 673.100) vom 19. September 2006 in Kraft. Der Abschätzungsvorgang ist im Wesentlichen gleich geregelt (vgl. § 16 Abs. 1 und 2 GebVG sowie §§ 3 und 4 des Reglements über die Einschätzung und Schadenerledigung bei Gebäuden [Schätzungsreglement; SAR 673.353] vom 7. Dezember 2007). Der Versicherte hat an der Schätzung teilzunehmen. Ein Gemeindevertreter ist aber nicht mehr vorgesehen (vgl. auch Protokoll S. 7).