Er habe mehrfach erfolglos versucht, die AGV zur Vornahme einer Schätzung zu bewegen (zwei Mal telefonisch und dann mit Nachschatzungsformular der AGV). Zwei Jahre nach Bauvollendung habe er die Sache als erledigt angesehen und nicht weiter insistiert. Der Sachverhalt lasse sich heute, nach mehr als acht Jahren, nicht mehr klären. Gemäss AGV habe die Gemeinde die relevanten Daten spätestens im 2006 erhalten. Es dürfe nicht ihm angelastet werden, wenn diese die Abrechnung erst im 2012 verschicke.