3.5.6. Der Gemeinderat Q. hat am 27. Oktober 1977 auf Anfrage der Finanzverwaltung entschieden, dass die Anschlussgebühren im erwähnten Gemeindeversammlungsbeschluss vom 11. Mai 1973 auch auf bauliche Mehrwerte anzuwenden seien. Er legte einen Freibetrag von Fr. 10'000.00 fest. Er bestimmte, dass diese "Mehrwerterfassung" im kommenden Abwasserreglement ausdrücklich festzuschreiben sei (Protokollauszug des Gemeinderats vom 27. Oktober 1977).