Im Anhang zum WR sind die Anschlussgebühren in Abstufungen aufgeführt. Für Einfamilienhäuser sind 1 % des Versicherungswerts vorgegeben, mindestens Fr. 1'000.00. Für Mehrfamilienhäuser werden Zuschläge bzw. wird ein höherer Ansatz verlangt. Wer die heute geltenden Ansätze wann beschlossen hat, geht aus den nachgereichten Unterlagen nicht hervor. - 12 - Auch die damals erforderliche Genehmigung des Regierungsrats zur Änderung der Tarife (§ 157 Abs. 3 aBauG) liegt nicht vor.