3.5.4. Auf Ersuchen des Gerichts, den offerierten Nachweis zu erbringen, liess sich der Gemeinderat mit Protokollauszug vom 17. November 2014 und diversen Beilagen nochmals zum WR vernehmen. Er führte aus, das Departement des Innern habe am 26. Februar 1971 Minimas für die Gebührenerhebung im Bereich Wasserversorgung erlassen. Dazu sei auch ein Merkblatt ausgegeben worden. Diese Mindestansätze für Anschlussgebühren seien im Gebührenanhang des WR berücksichtigt worden. Das Reglement samt Gebührenanhang sei am 2. Juni 1972 von der Gemeindeversammlung beschlossen worden.