3.5.3. Auf die formellen Mängel hingewiesen, offerierte der Gemeindeammann an der Verhandlung vom 15. Oktober 2014, die fehlenden Angaben zum Anhang "Anschlussgebühren und Tarife" nachzureichen (Protokoll S. 5 f.). Im Anschluss an die Verhandlung teilte der Gemeinderat dem Gericht weiter mit, er stütze sich für die Berechnung der Anschlussgebühren auf die Mi- nima-Verordnung vom 4. November 1991. Die Mehrwert-Erfassung bei Anund Umbauten, abzüglich Freibetrag von Fr. 10'000.00, beruhe auf Gemeinderatsbeschlüssen aus dem Jahr 1978, das könne nachgewiesen werden (Protokollauszug vom 20. Oktober 2014).