Für den Anschluss eines Einfamilienhauses sind 1 % Gebäudeversicherungswerts, mindestens aber Fr. 1'000.00 geschuldet. Bei Zwei- bis Fünffamilienhäusern wird zusätzlich pro Wohnung ein Zuschlag von 0.1 % des Gebäudeversicherungswerts erhoben. Der Anschluss von Sechs- und Mehrfamilienhäusern sowie von Bauten ohne Wohnung kostet 1.5 % des Gebäudeversicherungswerts. In den "nicht genannten Fällen" setzt der Gemeinderat die Beiträge fest. Auf dem Gebührenblatt ist nicht angegeben, welche Behörde diese Ansätze beschlossen hat. Auch das Erlassdatum fehlt.