Die Anschlussgebühr für Einfamilienhäuser beträgt 3.5 %, für Mehrfamilienhäuser, gewerbliche und industrielle Bauten 4 % des Bauwerts. Als Bauwert gilt die ordentliche Gebäudeversicherung zuzüglich die Teuerungsund Teuerungszusatzversicherungen (§ 50 AR). Bei Neu- und Umbauten auf bisherigen Gebäudeplätzen wird die Anschlussgebühr auf dem baulichen Mehrwert erhoben (§ 53 Abs. 2 AR).