2.4. Der Beschwerdeführer hat dem Gemeinderat in der Einsprache vom 14. Januar 2013 eine Liste mit Fragen unterbreitet (vgl. Beschwerdebeilage 8). Der Gemeinderat hat diese zwar nicht Punkt für Punkt beantwortet. Die Antworten ergeben sich aber aus der Begründung im Einspracheentscheid. Der Gemeinderat stützt sich auf die einschlägigen Reglemente, wonach der Gebäudeversicherungswert Basis für die Anschlussgebühren ist. Der Versicherungswert wird von der Aargauischen Gebäudeversicherung festgelegt und der Gemeinde mitgeteilt. Darauf stellt diese ab. Zum Verzug bei der Rechnungsstellung hat sich der Gemeinderat ebenfalls geäussert.