Mit Schreiben vom 10. November 2014 wehrte er sich gegen die darin aufgestellte Behauptung, den Gemeindeschreiber der Unterschriftenfälschung verdächtigt zu haben. Auf telefonische Rückfrage des Beschwerdeführers vom 18. November 2014 bestätigte die zuständige Gerichtsschreiberin, dass sich diese im Verhandlungsprotokoll nicht finde. Das Protokoll werde den Parteien mit dem Urteil zugestellt. -5- F.3. Die Unterlagen zum Wasserreglement gingen dem Gericht am 20. November 2014 zu. Sie wurden dem Beschwerdeführer gleichentags zur Kenntnis gebracht.