F.1. Am 29. Oktober 2014 ersuchte das Gericht den Gemeindeschreiber, die in Aussicht gestellten Nachweise betreffend das Wasserreglement einzureichen (E-Mail vom 29. Oktober 2014). F.2. Das Gemeinderatsprotokoll vom 20. Oktober 2014 wurde A. am 4. November 2014 zur Kenntnis gebracht.