B.3. Der Beschwerdeführer replizierte mit Eingabe vom 5. Februar 2014. Der Gemeinderat schloss den Schriftenwechsel mit der Duplik vom 25. Februar 2014 ab. Sie wurde dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2014 zur Kenntnis gebracht. C. Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 ersuchte das Gericht die AGV um Zustellung der Akten zum Gebäude Nr. aaa in Q.. Diese gingen am 20. Juni 2014 ein. D. Am 2. Juli 2014 ersuchte das Gericht die Gemeinde Q. um Zustellung der einschlägigen Reglemente. Sie gingen am 3. Juli 2014 ein.