Am 20. Mai 2010 verkaufte A. die umgebaute Liegenschaft (Einsicht ins elektronische Grundbuch). Am 27. Juni 2011 teilte der Gemeindeschreiber A. und C. mit, die noch immer ausstehende Schlussabrechnung für die Anschlussgebühren werde gemacht, sobald die dafür erforderlichen Schätzungen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) vorlägen (Vernehmlassungsbeilage 6). A.2. Am 29. Juni 2012 stellte der Gemeinderat Q. die definitiven Rechnungen für die Wasser- und die Abwasseranschlussgebühr. Nach Abzug der Akontozahlungen werden noch Fr. 460.00 Wasseranschlussgebühr und Fr. 1'610.00 Abwasseranschlussgebühr gefordert (Vernehmlassungsbeilagen 12 und 13).