A.1. Am 6. Juli 2004 erteilte der Gemeinderat Q. A. und C. die Baubewilligung für den Umbau des Milchhauses und für den Wohnhausanbau (Gebäude Nr. aaa, an der X-Strasse in Q. [Vernehmlassungsbeilage 1]). Darin werden unter Ziffer 212 Anschlussgebühren Wasser (1 % des Gebäudeversicherungswerts) und Abwasser (3.5 % des Gebäudeversicherungswerts) auf dem durch die Anbaute erzielten Mehrwert abzüglich Freibetrag verfügt. Am 1. April 2005 wurden Akontozahlungen von Fr. 2'500.00 an die Wasseranschlussgebühr und von Fr. 8'750.00 an die Abwasseranschlussgebühr geleistet (Vernehmlassungsbeilage 2).