4.3. Die Parteien haben Ausführungen zur Kostenübernahme im Hinblick auf eine Überweisung des Verfahrens an den Gemeinderat zur Nachholung des Einspracheverfahrens gemacht (Schreiben Werner Schib vom 31. Januar 2014 und Schreiben Silvan Hauser vom 7. April 2014). Dieser Schritt entfällt von vornherein aufgrund der Nichtigkeit der Basisverfügung (Erw. 3.2.). Wie die Kosten bei diesem Ausgang des Verfahrens zu verlegen gewesen wären, braucht daher an dieser Stelle nicht geklärt zu werden. Darauf ist nicht weiter einzugehen.