AA). Weiter hat der Eigentümer bzw. der Kunde die notwendigen Installationen für den Anschluss der Mess- und Schaltapparate sowie allfällige Schutzmassnahmen wie Verschalungen etc. auf eigene Kosten zu erstellen (Art. 29 Reglement NuL). Er hat auch die Kosten der Montage und Demontage von Mess- und Schaltapparaten zu tragen (Art. 30 Abs. 2 Reglement NuL). Kunde können neben dem Eigentümer auch Pächter, Mieter oder Vermieter sein (vgl. Art. 2 Reglement NuL). Die Ziffern 2 und 3 des Reglements PuB bestimmen die Höhe der Netzkostenbeiträge für Elektrizität bzw. Wasser.