3.2. Der Gemeinderat Q. verlangt die umstrittenen Netzanschluss- und Erschliessungsgebühren für Elektrizität und Wasser von der Bauherrin. Er stützt sich dabei auf das Reglement Allgemeine Anschlussbedingungen für den Anschluss an die Versorgungsnetze Elektrizität und Wasser der Gemeindewerke Q. (Reglement AA), auf das Reglement Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung und Lieferung von Elektroenergie und Wasser der Gemeindewerke Q. (Reglement NuL) und auf das Reglement Preise und Bedingungen für die Anschlussbeiträge an die Versorgungsnetze von Elektrizität und Wasser der Gemeindewerke Q. (Reglement PuB; alle drei von der Gemeindeversammlung am 30. Mai 2008 genehmigt).