2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. November 2013 liessen die B. AG und die A. AG gemeinsam Beschwerde gegen die verfügten definitiven Netzanschluss- und Erschliessungsgebühren für Elektrizität und Wasser erheben mit den Anträgen: "1. Es sei die Verfügung definitive Netzanschluss- und Erschliessungsgebühren für Elektrizität und Wasser des Gemeinderates Q. vom 7. Oktober 2013 aufzuheben und von der Erhebung von zusätzlichen, über die bereits entrichteten CHF 102'705 (inkl. MWST) hinausgehenden Abgaben abzusehen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."