12.2. Die Kostenverteilung unter den Grundeigentümern wurde ebenfalls nicht beanstandet. Die möglichen Verteilkriterien sind in § 27 SR aufgeführt. Die Details sind im Einzelfall zu regeln. Im Beitragsplan Ausbau X-Strasse werden die Kosten grundsätzlich nach Fläche verteilt, wobei direktanstossende Abschnitte zu 100 % und hinterliegende Abschnitte zu 40 % belastet werden. Dieses Vorgehen ist in der Praxis üblich. Die gewählten Verteilkriterien sind im SR vorgesehen. Auch die Kostenaufteilung unter den Grundeigentümern ist nicht zu beanstanden.