11.5. Als weiteres Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der Gemeinderat Q. kein berechtigtes Vertrauen verletzt, wenn er von den Beschwerdeführenden Beiträge an die Strassenbaukosten verlangt. 12. 12.1. Als letzter Schritt sind die Kostenaufteilungen zwischen Gemeinde und Grundeigentümern sowie unter den Grundeigentümern zu prüfen. - 36 -