Auf den reglementswidrigen Entscheid, keine Beiträge zu erheben, durfte der Gemeinderat Q. zurückkommen. Der Einbezug bisher unbelasteter Grundeigentümer in einen Beitragsplan ist vor Baubeginn zulässig. Vorliegend haben die Betroffenen zudem vor der zweiten Abstimmung zum Kreditbeschluss über den Kurswechsel des Gemeinderats Bescheid gewusst und konnten sich an der Gemeindeversammlung dazu äussern. Es bleibt beim Ergebnis, dass der Gemeinderat kein berechtigtes Vertrauen verletzt hat.