Beitragspläne können geändert und neu aufgelegt werden. In einem Entscheid aus dem Jahr 2006 hat die damalige Schätzungskommission ausgeführt, das öffentliche Interesse an der korrekten Durchsetzung der Abgabebestimmungen, die Gleichbehandlung der Abgabeschuldner und die finanziellen Interessen würden das private Interesse an der Rechtssicherheit und am Fortbestand der bisherigen Ordnung überwiegen. Eine Gemeinde - 35 -