Im Zusammenhang mit der Vertrauensproblematik wurde dem Gericht die Anfrage der Familie O. an den Gemeinderat vom 17. Juni 2007 und dessen Antwort vom 6. Juli 2007 eingereicht (Beschwerdebeilagen 14 und 15). In Bezug auf die Strasse wird darin einzig geklärt, dass es sich bei der X- Strasse um eine Sammelstrasse handle. Eine Vertrauensgrundlage für einen Beitragsverzicht ergibt sich daraus ebenfalls nicht. Die mündliche Zusicherung (siehe Handnotiz auf der Anfrage) ist nicht belegt. Zudem war im 2007 das SR schon mehrere Jahre in Kraft. Es war leicht überprüfbar, dass auch für Sammelstrassen ein Beitrag zu leisten ist.