Man hätte von Seiten der Beschwerdeführenden eine gleichlautende Erklärung zum aktuellen Projekt protokollieren und unterschreiben lassen müssen, wenn man eine verbindliche Zusicherung hätte haben wollen – zumal man sich auf beiden Seiten bewusst sein musste, dass ein Beitragsverzicht dem geltenden SR nicht entsprach. Das Nachtragsprotokoll stellt unter diesen Umständen ebenfalls keine geeignete Vertrauensgrundlage dar. Eine Zusicherung bezüglich des realisierten Projekts wurde nie abgegeben. Bei dessen Vorstellung an der Gemeindeversammlung wurde im Gegenteil - 34 -