Das umstrittene Nachtragsprotokoll lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es wurde im Namen des – an der Gemeindeversammlung wohl vollständig anwesenden – Gemeinderats ordnungsgemäss von Gemeindeammann und Gemeindeschreiber unterzeichnet und wäre von daher durchaus verbindlich. Die Zusicherung bezieht sich indessen auf das abgelehnte Projekt. Man hätte von Seiten der Beschwerdeführenden eine gleichlautende Erklärung zum aktuellen Projekt protokollieren und unterschreiben lassen müssen, wenn man eine verbindliche Zusicherung hätte haben wollen – zumal man sich auf beiden Seiten bewusst sein musste, dass ein Beitragsverzicht dem geltenden SR nicht entsprach.