11.4.2. Zum anderen stützen sich die Beschwerdeführenden auf die in einem Nachtrag zum Protokoll vom 25. November 2011 gemachte Auskunft des Gemeinderats betreffend Beitragspflicht im zurückgezogenen Projekt (vgl. Protokoll vom 15. Juni 2012 S. 3 [Beschwerdebeilage 12] und Protokoll vom 25. November 2011 S. 7 [Beschwerdebeilage 10]). Im Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 (S. 17) wird die nachträglich protokollierte Aussage ausdrücklich als Falschinformation bezeichnet. Auf dem Nachtrag selber wurde dies nicht angemerkt.