Auf Bitte von Regierungsrat N. habe der Gemeinderat die Baubeiträge zwar nochmals überprüft, sei aber zu keinem andern Ergebnis gekommen. Aus dem Briefwechsel vom 17. Juni 2007 und 6. Juli 2007 könne keine Zusicherung des Gemeinderats auf Beitragsfreiheit abgeleitet werden. Darin sei lediglich bestätigt worden, dass die X-Strasse eine Sammelstrasse sei. Die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes seien nicht erfüllt, insbesondere seien auch die getätigten Dispositionen der einzelnen Beschwerdeführenden nicht nachgewiesen (Vernehmlassung S. 13).