Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 gestellten Ergänzungsantrags - 32 - zum Protokoll vom 25. November 2011 (Vernehmlassung S. 12). Die damalige Äusserung habe sich naturgemäss nicht mehr eruieren lassen und sei ohnehin irrelevant, weil sie von einem einzelnen Gemeinderat stamme und den Gesamtgemeinderat nicht zu binden vermöge. Hätte der Gemeinderat je einen Beschluss gefasst, die Eigentümer seien nicht beitragspflichtig, wäre das widerrechtlich gewesen. Die Äusserung des Gemeinderats vom 25. November 2011 habe sich nur auf das Projekt ohne Gehweg beziehen können, das fallen gelassen worden sei.