11.2. Der Vertreter der Gemeinde führt dazu aus, der Inhalt des Strassenreglements sei an der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2011 (richtig: 2001) korrekt wiedergegeben worden. Der Stellenwert des Nachtrags vom 15. Juni 2012 zum Gemeindeversammlungsprotokoll vom 25. November 2011 sei zweifelhaft. Er beziehe sich auf den Kredit zum ursprünglichen Projekt ohne Gehweg, das der Gemeinderat auf Antrag der Versammlung zurückgezogen habe. Der Beitragsplan beruhe auf dem erweiterten Projekt, dessen Kredit am 12. Juni 2012 vor die Einwohnergemeindeversammlung gekommen sei. Beim Nachtrag vom gleichen Datum handle es sich offenbar um die Niederschrift eines unter Traktandum 1 zur