Diese Voraussetzungen seien vorliegend mehrfach erfüllt. Der Gemeinderat sei zur Auskunftserteilung über Erschliessungsbeiträge zuständig und habe den Sachverhalt gekannt. Als Vertrauensgrundlage werden die Protokolle der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2011 mit Nachtrag vom 15. Juni 2012 angeführt (betreffend Vorgängerprojekt). Sodann habe der Gemeinderat an der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2001, wo über das SR beschlossen worden sei, ausgeführt, es würden wie bisher nur für Neuerschliessungen, nicht aber für Sanierungen Beiträge erhoben.