9.5.2. Die Kosten des obersten Abschnitts der X-Strasse, inklusive die Kosten des Gehwegs, wurden von Anfang an von der Gemeinde übernommen. Sie sind in den Kosten, die mit dem Beitragsplan verlegt werden, nicht enthalten (Erw. 6.1.). Eine Ausdehnung des Perimeters bringt den Beschwerdeführenden daher keine Entlastung. Der Fehler der Gemeinde belastet die Beschwerdeführenden nicht. 9.6. Als weiteres Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass für den Gehweg im obersten Strassenabschnitt Beiträge erhoben hätten werden müssen. Da diese Kosten bereits von der Gemeinde übernommen wurden, erübrigt sich eine nachträgliche Perimetererweiterung.