Der oberste Abschnitt der X-Strasse verfügt heute ebenfalls erstmals über einen Gehweg. Es wurde hier dasselbe ausgeführt wie im mittleren Abschnitt. Die Anstösser des obersten Abschnitts erlangen denselben Sondervorteil aus dem Gehweg wie die Anstösser des mittleren Abschnitts. Dennoch hat der Gemeinderat – ohne eine Erklärung dafür abzugeben – von den Grundeigentümern im obersten Strassenabschnitt keine Beiträge an den Gehweg verlangt.