9.4. Im Rahmen des Strassenbauprojekts wurde die X-Strasse einseitig mit einem Gehweg ergänzt. Er verläuft bis zur Einmündung der Privatstrasse (Parzelle jjj; vgl. Situationsplan Strassenbau). Dieser Teil des Projekts bewirkt unstrittig einen Sondervorteil und ist beitragspflichtig (vorne Erw. 5.7.7.). Der Gemeinderat hat dementsprechend im mittleren Abschnitt die Kosten des Gehwegs mit den Strassenbaukosten auf die Anstösser verlegt. Das ist nicht zu beanstanden.