Das führt jedoch nicht zu stossenden Ergebnissen, weil die Gemeinden sich an den Kosten von Sammelstrassen in stärkerem Masse als an Feinerschliessungen beteiligen. In Q. liegt der Gemeindeanteil gar bei aussergewöhnlich grosszügigen 70 %. Ein Einbezug der Anstösser der Seitenstrassen, konkret der Oberen X-Strasse, ist daher nicht angezeigt. Ziel ist es letztlich, dass die Privaten für die Erschliessung in einer Gemeinde, unabhängig vom Anlass, ungefähr gleich belastet werden. Seitenstrassen sind demnach geometrisch sauber auszuscheiden, was vorliegend geschehen ist.