9.3.1. Es wäre ohne weiteres zulässig, die von einem Strassenausbau mitprofitierenden Anstösser von Seitenstrassen, insbesondere von Stichstrassen, mit reduzierten Beiträgen in den Perimeter einzubeziehen. Das ist aber nicht zwingend und wird häufig auch nicht gemacht. Regelmässig tragen die Direktanstösser und allfällige Hinterlieger die Kosten einer Anlage. Die Anstösser von Seitenstrassen – meist Feinerschliessungen – bezahlen also "nur" für diese. Das führt jedoch nicht zu stossenden Ergebnissen, weil die Gemeinden sich an den Kosten von Sammelstrassen in stärkerem Masse als an Feinerschliessungen beteiligen.