Der Bundesgerichtsentscheid hatte einen Spezialfall innerhalb eines unstrittig beitragspflichtigen Quartierplanverfahrens im Fokus. Eine vergleichbare Ausnahmesituation für sämtliche Beschwerdeführenden wird nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Die dafür notwendige Individualoptik widerspricht zudem dem hier praktizierten Vorgehen über eine Sammelbeschwerde. Der zitierte Bundesgerichtsentscheid ist nicht einschlägig. 8.3.3. Dem Gemeinderat wird vorgeworfen, er habe sich widersprüchlich verhalten. Er habe seit Inkrafttreten des RPG Anfang 1980 Baubewilligungen im hier relevanten Gebiet erteilt und sei somit selber von einer genügenden Erschliessung ausgegangen.