5.5.5. 5.5.5.1. Der oberste Abschnitt der X-Strasse (ab Einmündung Obere X-Strasse bis Bauzonengrenze) hat nach Ansicht der Gemeinde den heutigen Anforderungen bereits entsprochen. Der Abschnitt sei im Rahmen der Güterregulierung 1968-1988, konkret 1976, ausgebaut worden. Das Strassenstück war im Wegbaulos II enthalten (vgl. Plan Güterregulierung, Wegnetz I,II vom Februar 1976 [nachgereicht am 2. März 2015, Beilage 4]; Protokoll S.9).