Nach Meinung des Gerichts, insbesondere des baukundigen Fachrichters, erfüllt dieser Abschnitt heute insgesamt die technischen Vorgaben an eine Quartiersammelstrasse. Dank den ausgeführten Strassenbauarbeiten verfügt das Gebiet heute über eine gesetzeskonforme Verkehrserschliessung. Die Verbesserung der Anlage bringt den Anstössern einen Sondervorteil. Dafür kann grundsätzlich ein Beitrag erhoben werden. Daran ändert auch nichts, dass für den Strassenausbau kein Landerwerb nötig war.