5.5.4.2. Was die Entwässerung anbelangt, sind sich die Parteien nicht einig. Gemäss den Beschwerdeführenden soll es drei Einlaufschächte gehabt haben (vgl. an der Verhandlung vom 18. März 2015 als Beilage 3 eingereichte Fotoserie). Im Situationsplan Strassenbau vom 31. Januar 2013 sind nur zwei bestehende bzw. abzubrechende Einlaufschächte eingezeichnet. Eine systematische Strassenentwässerung besteht nicht nur aus Schächten; es braucht auch Randabschlüsse, ein entsprechendes Quergefälle und Rinnen, die das Wasser den Schächten zuleiten. Solches war nach den eingereichten Bildern beider Parteien wohl nicht vorhanden.