5.5.4. 5.5.4.1. Der mittlere Abschnitt der X-Strasse hatte keine durchgehenden Randabschlüsse. Es gab kein systematisches Quergefälle. Der Strassenbelag (AB 6) ohne Tragschicht war geflickt (Grundsätze der Kostenverteilung S. 4 [Sammelbeilage B]; Protokoll S. 11). Solche Deckbeläge eignen sich nicht zur Verteilung der Verkehrslast auf die Fundation (so auch Eingabe Gysi vom 27. April 2015 S. 3). Die Fundation war zudem wasserempfindlich und nicht frostbeständig (Vgl. Materialtechnische Zustandserfassung der M. AG vom 5. April 2013 [Bericht M. AG], Kiessanduntersuchung für die Sondierungen 3-5, S. 15-17).