Wo die Sammelstrasse Erschliessungsfunktion hat, kann der seitliche Zutritt über Ausfahrten zugelassen werden. Sammelstrassen sind so mit dem übergeordneten Netz zu verbinden, dass sie keinen ortsfremden Strassenverkehr anziehen (VSS SN 640 044 Ziff. 5). Die VSS-Normen sind nicht allzu schematisch und starr anzuwenden (AGVE 2005 S. 203 ff.).