5.5. 5.5.1. Für die Quartiersammelstrasse gilt der Grundbegegnungsfall Lastwagen/ Personenwagen (örtlich Lastwagen/Lastwagen) bei reduzierter Geschwindigkeit (VSS 640 044 Tabelle 1). Das erfordert eine minimale Fahrbahnbreite von 4.8 m bei Tempo bis 20 km/h (vgl. Lichtraumprofile in VSS 640 201 Abbildungen 3 und 4 sowie Tabelle 5), wobei die Ausbaugrösse der Fahrstreifen bei der Quartiersammelstrasse reduziert werden kann (VSS SN 640 044 Tabelle 1). Es ist ein durchgehender Gehweg anzulegen. Der seitliche Zutritt für Motorfahrzeuge sollte über Knoten erfolgen. Wo die Sammelstrasse Erschliessungsfunktion hat, kann der seitliche Zutritt über Ausfahrten zugelassen werden.