Bis zur Bauzonengrenze dient die X-Strasse offensichtlich der Erschliessung und Bündelung des Quartierverkehrs. Sie führt diesen ins Zentrum bis zur gleichstufigen Z-Strasse. Ohne die X-Strasse hätten die angrenzenden Quartiere keinen Anschluss ans Ortszentrum. Die X-Strasse ist quasi das Rückgrat der Quartiererschliessung. Dass sie über das Baugebiet hinaus bis nach S. führt, insbesondere um die dazwischen liegenden Höfe ans Verkehrsnetz anzubinden, ändert nichts daran. Diese Verbindungsfunktion hat im Vergleich zum Innerortsverkehr eine bloss untergeordnete Bedeutung.